Über uns

Unser Bürgerhaus in der Altstadt und der Verein Die Altstädter e.V.


Ein lebendiges soziokulturelles Zentrum in der Altstadt

für die Bürger der Stadt Brandenburg und ihre Gäste.

 

Der Verein „Die Altstädter e.V.“ betreibt das Bürgerhaus in der Bäckerstraße 14 seit September 2008. In dieser Zeit bis heute entwickelte sich das Haus zu dem wichtigs-ten kulturellen Zentrum in der Brandenburger Altstadt, dessen Angebote an keinem anderen Ort in der Stadt Brandenburg so zu wiederzufinden sind. So begrüßen wir jährlich etwa 20.000 Besucher zu den verschiedensten Angeboten.


Das Bürgerhaus hat sich über die Jahre zu einem bedeutenden Bestandteil der Bran-denburger Kulturlandschaft, sowohl regional als auch über die Stadtgrenzen hinaus, entwickelt. Durch kulturelle Beteiligung, bürgerschaftliches Engagement und ehren-amtliche Initiative entstand mitten in unserer Stadt ein wichtiges Zentrum und Kleinod.

 

DDie Bandbreite der Angebote im Bürgerhaus reicht von Theateraufführungen über Konzerte, Angebote für Fachgruppen und Initiativen bis hin zu Tanzkursen oder Aus-stellungen. Überregionale Strahlkraft erlangte der Verein mit seinen Rolandfesten, dem Höfefest, dem Bierfest und der „Loriot“-Ausstellung im Jahr 2011.


Das Bürgerhaus in der Bäckerstraße 14 ist ein kultureller Schmelztiegel, der stadtteil-übergreifend von allen Brandenburgern genutzt und besucht wird. Zu zahlreichen Veranstaltungen, auf denen international renommierte Künstler auftreten, begrüßen wir auch regelmäßig Gäste aus anderen Städten wie Potsdam oder Berlin.


Nicht Produktion und Konsum von Kunst und Kultur stehen im Bürgerhaus im Vorder-grund, sondern die aktive Beteiligung. Das zeichnet uns aus und unterscheidet uns von anderen Anbietern. Wir schaffen Netzwerke, bringen Menschen zusammen und machen Kultur zum Anfassen für Menschen aus unserer Stadt und darüber hinaus.


Der Bürger- und Kulturverein „Die Altstädter e.V.“ im Bürgerhaus


Der gemeinnützige Verein „Die Altstädter e.V.“ wurde am 26.10.2001 gegründet, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind selbstlos tätig und verfolgen keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Tätigkeit des Vereins orientiert sich an der bestehenden Satzung des Vereins „Die Altstädter e.V.“

 

1. Ein aktiver Bürgerverein
Der Verein führt jährlich mehrere offene Vereinsversammlungen und Mitgliederver-sammlungen durch. Im Abstand von 2 Jahren findet eine Wahlversammlung statt. In den Versammlungen stehen verschiedenste Themen auf der Tagesordnung. Jeden Donnerstag trifft sich der Vorstand des Vereins beim „Altstadttreff“ um tagesaktuelle Themen zu besprechen.


2. Denkmalschutz
Gern lassen wir einmal die Profis zu dem Thema zu Wort kommen.

Die Fachgruppe Denkmalschutz der Stadt Brandenburg an der Havel äußert sich wie folgt:


„Das Haus Bäckerstraße 14 wurde 1408 errichtet. Das Vorderhaus ist ein zweigeschossiger giebelständiger Bau, von dem erhebliche Teile der Fachwerkkonstruktion einschließlich des originalen Dachwerks erhalten sind. Vom ehemaligen Brauhaus, das wenige Jahre später an der Hofseite angebaut wurde, ist der eindrucksvolle Backsteinkeller komplett erhalten und begehbar. Das Brauhaus selbst wurde nach Befund im alten Umfang neu errichtet. Der Umbau zu einem barocken Gasthaus erfolgte zu Beginn des 18. Jahrhunderts und ist in weiten Teilen original erhalten.


Die Bäckerstraße 14 ist nicht nur das älteste erhaltene Fachwerkhaus des Landes Brandenburg und eines der ältesten im norddeutschen Raum. Es ist auch landesweit das einzige öffentlich zugängliche Gebäude, in dem ein mittelalterliches Bürgerhaus mit erhaltenen Innenräumen betreten und erlebt werden kann. Der Keller, der Veranstaltungsraum im Erdgeschoss und vor allem die darüber liegende "gotische Stube", die sind seit ihrer Bauzeit nahezu unverändert geblieben. Der Hof ist das einzige Beispiel, in dem die Organisation eines mittelalterlichen Grundstücks im alten Zuschnitt mit Vorderhaus und Brauhaus unmittelbar erlebbar ist. Der barocke Bauteil gibt mit seiner unveränderten Raumstruktur, originalen Wand- und Bodenoberflächen und der Ausstattung einen seltenen Raumeindruck der Barockzeit.


Das Ensemble ist mit einem sehr hohen Einsatz öffentlicher Fördermittel in diesem originalen Zustand restauriert worden und ein Objekt von musealer Qualität.


Eine denkmalverträgliche Nutzung und die dauerhafte öffentliche Zugänglichkeit ist daher, trotz Entfall der Fördermittelzweckbindung, unbedingt anzustreben. Diese ist durch die augenblickliche Nutzung als Bürgerhaus optimal gewährleistet.“


Ein thematischer Schwerpunkt unserer Vereinsarbeit nimmt das Anliegen des Denk-malschutzes ein. „Altes Bewahren und daran erinnern“ ist für uns nicht nur ein Motto, sondern gelebte Verpflichtung, welche wir im Bürgerhaus in der Bäckerstraße 14 täg-lich umsetzen.


Der Verein „Die Altstädter e.V.“ ist, seit September 2008, Betreiber des Denkmals Bä-ckerstraße 14. Wir haben uns zur Aufgabe gemacht dieses kulturgeschichtlich bedeu-tende Denkmal der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und denkmalgerecht zu nut-zen.


Die Stadt Brandenburg trat im Jahr 2006 an den Verein mit der Bitte heran, das Haus als Bürgerhaus zu betreiben. Dieser Bitte kam der Verein nach und so erfüllt er dieses Haus seitdem mit Leben.


Kosten wie die Betriebs- und Unterhaltungskosten erwirtschaftet der Verein in ehrenamtlicher Arbeit.


Im Obergeschoss befinden sich Ausstellungsräume für Ausstellungen verschiedener Art, wie auch die „gotische Stube“ die in weitestgehendem Originalzustand hergestellt wurde und nur museal genutzt werden kann. Die bedeutendste Ausstellung war die Loriot-Ausstellung im Jahr 2011 mit deutschlandweiter und internationaler Aufmerk-samkeit.

 

Die geplante Ausstellung zum 100. Geburtstag Loriots im Jahr 2023 wurde ebenfalls maßgeblich vom Verein „Die Altstädter e.V.“ initiiert.


Aber auch Brandenburger Künstler wie Paul Pribbernow, Holger Triltsch oder Gunar Kollin präsentierten ihre Werke den Brandenburgern und Gästen der Stadt. Die Fotoausstellung „Hingucken“ animierte Brandenburger Fotoamateure zum Mitmachen.


Im Untergeschoss befinden sich unsere Veranstaltungsräume zur kulturellen und privaten Nutzung.


Aktuell werden die Räume des Hauses, neben den kulturellen Veranstaltungen des Vereins, von folgenden Arbeitsgruppen, Initiativen und Vereinen genutzt:


• AG Entomologen des Kulturbundes

• Handarbeitsgruppe Klöppeln

• Seniorengruppe der DB

• Selbsthilfegruppe Demenz

• AG Car Sharing

• Ortsgruppe des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.

• Initiative „Neu in Branne“*

• Salsa Tanzkurse

 

*Das junge Format „Neu in Branne“ bietet einen einmaligen Treffpunkt für zugezogene Neubürger unserer Stadt.


Diese und weitere dauerhafte soziokulturelle Nutzungen der Räumlichkeiten spiegeln das breite Spektrum der Nutzung des Bürgerhauses wider. In Absprache mit dem Freiwilligenzentrum Brandenburg an der Havel sind weitere Nutzungen geplant. Darüber hinaus werden die Räume temporär von Institutionen für Weiterbildungsveranstaltungen, Vorträgen oder Theateraufführungen genutzt.


Die Räume können auch an private Gruppen oder Familien überlassen werden.


Historische Haustraditionen


Seit 2011 haben wir das Projekt „Alte Haustraditionen“ erarbeitet und gestalten es kontinuierlich weiter. In diesem Rahmen findet mehrmals im Jahr der „Schautag Brauen und Backen“ statt. Die Teilnehmer können beim Brauen von Bier mitmachen, backen Brot am Holzbackofen und lernen Interessantes über diese alten Traditionen. Dieser Tag wird von unserer sechsköpfigen Braugruppe „Ährensache“ betreut.


Tag des offenen Denkmals


Am bundesweiten Tag des offenen Denkmals durch die Stiftung Denkmalschutz präsentieren wir das Haus mittels Führungen und Vorträge in besonderer Weise.

 

3. Kultur in der Altstadt nicht nur für Altstädter


Der Verein organisiert und veranstaltet im gesamten Jahresverlauf kulturelle Veranstaltungen wie Hofkonzerte, Theatervorstellungen, Vortragsreihen und Tanzveranstaltungen im Bürgerhaus. Darüber hinaus werden auch Veranstaltungen im historischen Stadtgebiet der Altstadt organisiert.


Des Weiteren kooperiert der Verein mit anderen Vereinen und Institutionen. Beispielsweise ist das Bürgerhaus jedes Jahr ein Kalendertürchen bei der Aktion „Lebendiger Adventskalender“.


Veranstaltungen mit regionaler und überregionaler Strahlkraft für die gesamte Stadt Brandenburg und darüber hinaus:

 

- Höfefest in der Altstadt

- Bierfest in der Altstadt

- Kiezfest

- Hofweihnacht

- Rolandspectaculum (bis 2019)

 

4. Quartiersmanagement


Anlaufstelle im Quartier Altstadt


Der Verein und das Bürgerhaus sind Anlaufstelle von Bürgerinnen und Bürgern aber auch Gästen der Stadt zu unterschiedlichen Anliegen. Das Haus kann durch die Zusammenarbeit mit der BAS täglich von 10-14 Uhr geöffnet werden. Noch bis Februar 2023 sind dort 2 Mitarbeiter (AGH-Maßnahmen) vor Ort, die das Haus betreuen und die Anliegen der Brandenburger auf kurzem Weg an den Verein weiterleiten.


Jeden Donnerstag findet der vom Verein initiierte Altstadttreff statt. Dieses Format schafft Netzwerke und bringt Menschen zusammen, Zudem werden Anregungen und Ideen aufgegriffen und bürgerschaftliches Engagement gefördert.

 

Weitere Projekte im Bereich Quartiersmanagement sind:


- Blumenampeln in der Altstadt
Unter dem Motto „statt grau - Stadtgrün“ organisiert der Verein seit 2002 die jährliche Blumenampelaktion. Bürger der Stadt Brandenburg spenden für Blumenampeln, die der Verein mit Hilfe der „Fliedners Lafim-Diakonie gGmbH“ organisiert und pflegt. Über 40 Blumenampeln verschönern somit das Stadtbild der Altstadt und tragen maßgeblich zur Attraktivität unserer Stadt bei.

 

- Kletterrosen an Hausfassaden
Ein weiteres Projekt zur Verschönerung des Straßen- und Stadtbildes ist das vom Verein initiierte und vorangetriebene Projekt „Kletterrosen an Hausfassaden“. Dazu wurden Hauseigentümer gewonnen, die sich bereit erklärt haben mittels eines festmontierten Gestells historische Kletterrosen an ihrem Haus ranken zu lassen.

 

- Weihnachtstanne auf dem Altstädtischen Markt
Bis 2018 organisierte der Verein jährlich zur Adventszeit eine Weihnachtstanne auf den Altstädtischen Markt. Die Tanne wurde bislang immer von Privatpersonen gespendet und von Mitgliedern aufgestellt. Aufgrund des gestiegenen Aufwandes und die Gesetzlichen Bestimmungen mussten wir dies an die Stadtverwaltung abgeben.

 

- Adventskalender in der Altstadt
Der ursprünglich im Jahr 2008 vom Verein initiierte „Lebendige Adventskalender“ ist jedes Jahr eine schöne Bereicherung für unsere Stadt in der Adventszeit. 24 ansässige Familien und Gewerbetreibende stehen Pate für jeweils ein Kalendertürchen. Hier zeigt sich aktiv gelebtes, bürgerschaftlichen Engagement. Der Verein beteiligt sich seit Beginn an dieser Aktion.


5. Netzwerke

 

Seit 2023 ist der Verein Mitglied im Landesverband für Soziokultur, Popularmusik und Festivals.


Das „Rolandnetzwerk“ ist durch die Initiative der Altstädter entstanden. Die Stadt Brandenburg ist Mitglied des „Rolandnetzwerkes“. Die Rolandsfigur galt als Sinnbild der Eigenständigkeit einer Stadt mit Marktrecht und eigener Gerichtsbarkeit und damit der Freiheit. Auch andere Errichtungsgründe konnten eine Rolle spielen. So war der Brandenburger Roland auch Ausdruck der wirtschaftlichen Prosperität der Stadt. Das Netzwerk der Rolandorte hat sich der Erforschung der Rolandgeschichte verschrieben.


Der Verein kooperierte im Zuge der Konzeptionierung der Loriot-Ausstellung mit der Agentur „Zeit-seeing ~ Büro für Museumsberatung, Ausstellungen und Kulturmanagement“.


Weitere Partner sind und waren:

 

• BAS Brandenburg an der Havel

• wobra

• Museum im Frey-Haus

• Fliedners Lafim-Diakonie gGmbH

• Freiwilligenzentrum

• Lebenshilfe e.V.

• Alfred-Flakowski Stiftung

• Jugendkulturfabrik e.V.

• StWB Stadtwerke Brandenburg

• Jazzfreunde Brandenburg

• REWE Markt Stefanie Voigt

• JUPET-Consulting

 

Werde Mitglied in unserem Verein!

Liebe Freunde der Altstädter, liebe Brandenburger*innen,

 

unser Verein lebt von Engagement seiner Mitglieder. Wir sind eine bunte Truppe mit den vielfältigsten Ideen, bei uns kann sich Jede und Jeder einbringen, Ideen oder Projekte verwirklichen. Du wolltest schon immer einmal Veranstaltungen organisieren, eine Arbeitsgruppe gründen oder einen Vortrag halten? Bei uns findest Du nicht nur offene Ohren, sondern auch Mitstreitende. Seit fast 20 Jahren fördern und bieten wir Kultur, Kunst und Bildung in der Altstadt.

 

Im Moment gibt es bei uns eine Braugruppe, eine Kochgruppe, eine Klöppelgruppe, ein Literaturkreis und eine Salsa-Gruppe.

 

Unsere Heimat ist das Bürgerhaus in der Bäckerstraße 14. Hier finden die Mehrzahl unserer Veranstaltungen und Kurse statt. Ob Literaturabende, Vorträge, Tanzkurse, Konzerte oder Theaterabende - unser Angebot ist breit gefächert und wir entwickeln uns zu einer der interessantesten Veranstaltungsorte in der Brandenburger Altstadt.

 

Der Verein "Die Altstädter e.V." ist kein starres Konstrukt, er verändert sich stetig und gerade die aktiven Mitglieder prägen das Gesicht unseres Vereines. Unter unserem Dach sollen sich alle wiederfinden, die Abseits von Mainstream und Hochkultur ihre Nische suchen.

 

Werde jetzt Mitglied, unterstütze uns und realisiere zusammen mit uns Deine verrückten und neuen Ideen.

 

Der Vorstand. Die Altstädter e.V.

Aufnahmeantrag
aufnahmeantrag2022.pdf
PDF-Dokument [211.0 KB]

Der Vorstand - Die Altstädter e.V.

Kathrin Arndt

1. Vorstandsvorsitzende

Kontakt: 0178-8092670

 

 

Guido Schütz

2. Vorstandsvorsitzender

Kontakt: 0152-23648571

 

 

Reno Schröder

Beisitzer

Kontakt: 03381-269114

 

 

Bodo Laske

Schatzmeister

Kontakt: 03381-269114

 

 

Spendenkonto

Bankverbindung

Bank: MBS Potsdam

IBAN DE07 1605 0000 3611 0042 00

BIC: WELADED1PMB

Satzung

Satzung "Die Altstädter e.V."
Hier können Sie unsere aktuelle Satzung als pdf- Dokument herunter laden.
satzung_2020.pdf
PDF-Dokument [160.7 KB]

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr


1. Der Verein führt den Namen „Die Altstädter“.
2. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Brandenburg eingetragen und trägt den Zusatz „eingetragener Verein“ („e.V.“).
3. Der Sitz des Vereins ist Brandenburg an der Havel.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. Es beginnt mit der Gründung des Vereins.

 

§ 2 Zweck des Vereines


1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, des Umwelt- und Denkmalschutzes des interkulturellen Zusammenlebens und der Integration in der historischen Altstadt Brandenburg.
4. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
Unterstützung, Organisation und Durchführung von öffentlichen Informations-, Diskussions- und Ausstellungsveranstaltungsreihen zur Darbietung von Kunst und Kultur, des Umwelt- und des Denkmalschutzes des interkulturellen Zusammenlebens und der Integration in der historischen Altstadt - in Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie den zuständigen Ämtern und Verbänden.  Veranstalten von Führungen zur Bewusstseinsförderung und Sensibilisierung für in der Altstadt unter Schutz stehende Gebäude und Naturobjekte und Erhalt derselben – im Sinne der entsprechenden Gesetze des Bundes und der Länder wie der Denkmalschutz-, Naturschutz- und  Umweltschutzgesetze.

 

§ 3 Mitgliedschaft


1. Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die gemäß §2 der Satzung den Vereinszweck unterstützen.
2. Anträge über Eintritte und Austritte erfolgen schriftlich und sind an ein Mitglied des Vorstandes zu richten.
3. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand und über Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
4. Der Ausschluss wird von der Mitgliederversammlung beschlossen, wenn ein Mitglied gegen die satzungsgemäßen Ziele des Vereins verstößt. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
5. Die Mitgliedschaft, die nicht übertragbar ist, endet mit dem Austritt, dem Tod, dem Ausschluss oder dem Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person und außerdem bei 6-monatigem Beitragsrückstand, nach mindest einmaliger Mahnung.
6. Anspruch auf Vereinsvermögen besteht nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht.

 

§ 4 Beiträge, Finanzen


1. Die finanziellen Mittel des Vereines setzen sich aus den Mitgliederbeiträgen, aus Spenden und aus Zuwendungen der öffentlichen Hand zusammen.
2. Die Höhe und die Fälligkeit der Beiträge werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3. Alle Mittel dienen ausschließlich dem Vereinszweck. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck widersprechen, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Organe des Vereins


Organe des Vereins sind:  

1. Die Mitgliederversammlung
 2. Der Vorstand
3. Die Arbeitsgruppen

 

§ 6 Mitgliederversammlung

 

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
2. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Der Vorstand lädt mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Benennung der vorläufigen Tagesordnung  ein. Eine Einladung an die dem Vorstand mitgeteilte Mailadresse ersetzt die schriftliche Einladung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist binnen zwei Wochen einzuberufen, wenn 20% der Mitglieder einen Antrag stellen.
3. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von 40 % der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Falls eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig ist, muss erneut eine Versammlung einberufen werden, die unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.
4. Die Mitgliederversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung, in der die Versammlungsleitung und die Form der Beschlussfassung zu regeln sind.
5. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Die Mitgliederversammlung fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für eine Satzungsänderung sowie für die Amtsenthebung des Vorstandes ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Eine Amtsenthebung ist nur möglich, wenn sie vorher in der vorläufigen Tagesordnung bekannt gegeben wurde.
6. Für eine Änderung des Vereinszwecks sind 80% der Vereinsmitglieder  erforderlich.
7. Schriftliche Vollmachtsübertragung von Mitglied zu Mitglied bzw. von Mitglied innerhalb der Familie ist möglich.
8. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von mindestens zwei von der Versammlung bestimmten Personen zu unterzeichnen und an die Mitglieder zu übersenden ist.
9. Ein Satzungsänderungsantrag muss 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bei einem Mitglied des Vorstandes eingereicht werden und zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Vereinsmitglieder vom Vorstand weitergeleitet werden.
10. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Kassenabschlusses durch den Vorstand, Entlastung des Vorstandes, Wahl und Amtsenthebung des Vorstandes, Beschlussfassung zur Beitragsordnung und deren Änderung, Beschlussfassung über Haushaltsplan, Beschlussfassung zur Verwendung der finanziellen Mittel und Votumserteilung für Rechtsgeschäfte ab 1.500 Euro außerhalb des beschlossenen Haushaltsplanes, Beschlussfassung über Satzungsänderungen, Beschlussfassung über die Aufhebung des Vereins und Wahl von 2 Rechnungsprüfern.
Die Schaffung neuer und die Weiterführung oder Aufgabe bestehender Aufgabenfelder des Vereins im Sinne des Vereinszwecks die Unterstützung von Aktivitäten im Sinne des Vereinszwecks, die nicht vom Verein ausgehen.


§ 7 Vorstand

 

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern höchstens jedoch sieben Mitgliedern.
dem/der 1. Vorsitzenden
dem/der 2. Vorsitzenden
dem/der Schatzmeister/in
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für die Dauer von zwei Jahren, die Wiederwahl ist zulässig.
3. Der Verein wird gemeinsam von dem 1. und dem 2. Vorsitzenden gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
4. Der Vorstand beschließt in Sitzungen.  Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Die Beschlüsse werden im Vorstand mit einfacher Mehrheit gefasst.  Bei Rechtsgeschäften ab 500 Euro entscheidet der Vorstand mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
5. Scheidet ein Vorstandsmitglied während einer Wahlperiode aus, so wird bis zur Nachwahl in der nächsten Mitgliederversammlung ein Mitglied in den Vorstand kooptiert.
6. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind.  Zu seinen Aufgaben zählen die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung, Rechenschaftslegung vor der Mitgliederversammlung, Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, Buchführung des Vereins, Vorbereitung der Jahresplanung,  Öffentlichkeitsarbeit.


 § 8 Arbeitsgruppen

 

1. Zur Erfüllung der Aufgaben des Vereins können auf Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen gebildet werden.
2. Beschlüsse und Ergebnisse der Arbeitsgruppen bedürfen zur Wirksamkeit nach außen der Zustimmung des Vorstandes.

 

§ 9 Auflösung des Vereins

 

1. Die Auflösung des Vereins oder der Wegfall steuerbegünstigter Zweck des Vereins kann nur durch eine ausdrücklich zu diesem Zweck einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden.
2. In dieser Mitgliederversammlung müssen mindestens 75% der Mitglieder des Vereins anwesend sein.
3. Der wirksame Beschluss auf Auflösung des Vereins erfordert eine Mehrheit von 75% der auf der Mitgliederversammlung anwesenden Stimmen.
4. Nach beschlossener Auflösung des Vereins wählt diese Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, welche die vermögensrechtliche Abwicklung des Vereins vorzunehmen haben.
5. Sollte nach Begleichung der Verbindlichkeiten ein Vereinsvermögen übrigbleiben, fällt dieses an die Stadt Brandenburg an der Havel und diese hat es unmittelbar und ausschließlich im Sinne des Vereinszweckes zu verwenden.

 

§ 10 Schlussbemerkung

 

Die Satzung tritt mit der Gründung des Vereins in Kraft.
Brandenburg, den 26.10.2001
Geändert am 08.10.2015, Geändert am 06.12.2018

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